Weg / Verwalter
Das können wir für sie tun
Sie haben Probleme mit Miteigentümern, dem Verwalter, dem Bauträger oder einem sonstigen Dritten? MEK berät und vertritt einzelne Wohnungseigentümer, Wohnungs-eigentümergemeinschaften und Verwalter in allen das Wohnungs- und das Teileigentum betreffenden Rechtsfragen.
Innerhalb der WEG führen vielfach nicht geleistete Wohngeldzahlungen, geplante Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen oder nicht genehmigte bauliche Änderungen durch einen Wohnungseigentümer zu Streitigkeiten. MEK prüft die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und hilft bei der Durchsetzung der Ansprüche.
Neben der Erstellung von Verwalterverträgen unterstützt MEK den Verwalter zugleich bei der Erfüllung seiner Aufgaben, z. B. durch die Vorbereitung von Beschlüssen, die Teilnahme an WEG-Versammlungen oder die rechtliche Geltendmachung von Forderungen, die der WEG gegenüber Dritten zustehen.
Kommt der Verwalter seinen vertraglichen Pflichten gegenüber der WEG nicht oder nicht hinreichend nach, macht MEK für die Wohnungseigentümer daraus resultierende Ansprüche gegen den Verwalter geltend.
Streitigkeiten im Rahmen von Wohnungseigentümergemeinschaften haben oftmals auch einen persönlichen Hintergrund. Daher ist die Beratung von MEK in diesem Bereich von vorneherein streitvermeidend ausgerichtet. Unsere Mediatoren können hierfür eingesetzt werden.
leistungen
Gestaltung von Verwalterverträgen
Durchsetzung von Ansprüchen innerhalb der WEG
Durchsetzung von Ansprüchen zwischen WEG und Verwalter
Beschlussvorbereitung, Teilnahme an WEG-Versammlungen
Prüfung der Wirksamkeit bzw. Anfechtung von Beschlüssen
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (aus der Errichtungsphase)
Unterstützung bei der Jahresabrechnung
Prozessführung, Zwangsvollstreckung / Zwangsversteigerung
Schulungen zu Themen des Wohnungseigentumsrechts