Bauunternehmen
Das können wir für sie tun
Sie suchen einen kompetenten juristischen Begleiter für Ihre Bauvorhaben, der Ihnen hilft, den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Projekte zu sichern? MEK berät Bauunternehmen in allen Belangen öffentlicher Vergabeverfahren, von der Angebotserstellung, der Rüge etwaiger Vergabeverstöße bis hin zur Durchführung von Nachprüfungsverfahren.
Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der Gestaltung und Verhandlung von Bau-, Arge-, Konsortial- und Nachunternehmerverträgen sowie der baubegleitenden Beratung. Dort unterstützen wir Sie unter anderem bei der Durchsetzung von Nachträgen sowie der Geltendmachung und Sicherung Ihrer Vergütungsforderungen sowie allen sonstigen Fragen im Rahmen der Abwicklung des Bauvorhabens. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Abwehr von Ansprüchen des Auftraggebers bzw. der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Nachunternehmern.
In Streitfällen setzen wir nicht auf unnötige Konfrontation, sondern versuchen zum Beispiel über die Einschaltung von Sachverständigen oder Schiedsgutachtern zielorientierte Lösungen voranzu-bringen. Falls erforderlich, setzen wir Ihre Ansprüche aber auch gerichtlich durch.
leistungen
Vergaberechtliche Beratung
Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen
Erstellen von Arge-, Konsortial- und Nachunternehmerverträgen
Durchsetzung von Nachträgen (Claim-Management)
Vergütungsfragen (z.B. Werklohn und Gegenansprüche) und Abrechnungen
Sicherheitsleistungen wie Bürgschaften, Sicherheitseinbehalte, Patronatserklärungen, Bauhandwerkersicherheit und GSB
Abnahme und Mängelhaftung
Verzugsschäden, Vertragsstrafen
Vertragskündigungen, Abrechnungsschwierigkeiten
Insolvenz des Auftraggebers
Sachverständigensuche, Erarbeitung und Verhandlung von Schiedsgutachterverträgen
Erstellen und Verhandlung von Schlichtungs-vereinbarungen, Begleitung der Verfahren (z.B. nach Betonverein, SOBau)
Übernahme von Schieds- und Schlichtungsämtern
Begleitung oder Durchführung von Mediationsverfahren
Prozessführung, Zwangsvollstreckung
Schulungen zu Themen des privaten Baurechts