WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
gemeinschaft
heisst gemeinschatlich handeln
Nicht alle Miteigentümer wollen dasselbe.
Daher ist es von besonderer Bedeutung, bei der Begründung von Wohnungs- und von Teileigentum bereits die Rechte und Pflichten und damit einhergehend die Gemeinschafts-ordnung klar und umfassend zu definieren.
MEK gestaltet darüber hinaus Verwalterverträge sowie sonstige vertragliche Vereinbarungen, die für das Zusammenwirken innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie gegenüber Dritten relevant sind.
Häufiger Streitpunkt sind auch die durch die Wohnungseigentümer zu fassenden Beschlüsse. MEK wirkt dem durch eine qualifizierte Beschlussvorbereitung und die Teilnahme an WEG-Versammlungen entgegen.
Soweit Streitigkeiten entstehen, stellt die Mediation ein besonders geeignetes Mittel zur Konfliktlösung dar. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, hilft MEK bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
leistungen
Begründung von Wohnungs- / Teileigentum
Gestaltung von Gemeinschaftsordnungen
Gestaltung von Verwalterverträgen
Durchsetzung von Ansprüchen innerhalb der WEG
Durchsetzung von Ansprüchen zwischen WEG und Verwalter
Beschlussvorbereitung, Teilnahme an WEG-Versammlungen
Prüfung der Wirksamkeit bzw. Anfechtung von Beschlüssen
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (aus der Errichtungsphase)
Prozessführung, Zwangsvollstreckung / Zwangsversteigerung
Schulungen zu Themen des Wohnungseigentumsrechts