ARCHITEKTEN/
INGENIEURRECHT
wir gestalten recht
für auftraggeber und architekten/ ingenieure
Das Architekten- und Ingenieurrecht hat sich zu einem eigenständigen Gebiet neben dem privaten Baurecht entwickelt. MEK gestaltet passgenaue Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträge, definiert die Planungsziele mit und verfolgt die Durchführung, insbesondere durch die rechtliche Steuerung der Planungstermine und der technischen Schnittstellen zu anderen Projektbeteiligten. Das vermeidet Risiken und trägt damit maßgeblich zur Termin- und Kostensicherheit bei.
Unsere Beratung umfasst aber auch rechtliche Fragen rund um das Honorarrecht für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Gestaltung von Pauschalhonoraren, Kostenobergrenzen und die prüffähige Ab- und Schlussrechnung. Daneben behandeln wir selbstverständlich auch Spezial-fragen wie beispielsweise die Abgrenzung kostenfreier Akquiseleistungen zu vergütungspflichtigen Tätigkeiten, das Urheberrecht des Architekten sowie haftungsrechtliche Fragen. Bei der Prüfung und Beurteilung von Nachträgen aus Planänderungen, Bauzeitverlängerung etc. stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite.
leistungen
Gestaltung von Architekten-, Ingenieur-, sowie Projektsteuerungs-, Projekt-management- und Projektentwicklungsverträgen in der Form von Generalplaner-, Subplaner- und Einzelverträgen nebst Nachträgen
Vertragsgestaltung von Organisationsformen und Kooperationen (GbR, GmbH, Planungs-ARGE, Partnerschaftsgesellschaft, Konsortium etc.)
Beratung zu rechtlichen Fragen des Architekten- und Ingenieurrechts, insbesondere Durch-setzung und Abwehr von Schadensersatz- bzw. Haftungsansprüchen (Tatsachenfeststellung, Rückgriff auf andere Baubeteiligte und Berufshaftpflichtversicherungen)
Honorarrecht (HOAI)
Unterstützung bei der prüffähigen Ab- bzw. Schlussrechnung
Sachverständigensuche, Erarbeitung und Verhandlung von Schiedsgutachterverträgen
Übernahme von Schieds- und Schlichtungsämtern
Begleitung oder Durchführung von Mediationsverfahren
Prozessführung, Zwangsvollstreckung
Schulungen zu Themen des Architekten- und Ingenieurrechts