Mieter

Das können wir für sie tun

Sie haben das passende Mietobjekt gefunden oder wollen Ihren bestehenden Mietvertrag optimieren?

MEK unterstützt Sie bei dem Abschluss des Mietvertrages, sei es durch die Prüfung des vom Vermieter vorgelegten Vertragsentwurfs oder durch die Erstellung eines eigenen, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Entwurfs. Dabei legen wir größten Wert darauf, dass die von Ihnen geforderte Ausstattung der Mietsache rechtlich verbindlich definiert und zu den bestmöglichen Konditionen zur Verfügung gestellt wird.

Streben Sie eine Verlängerung des Mietvertrages an oder bedarf Ihr Mietvertrag einer Optimierung, unterstützt MEK Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von Nachtrags-vereinbarungen. Aufgrund unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Immobilieninvestoren kennen wir die Ziele aber auch Zwänge, die auf Seiten der Vermieter bestehen. Dementsprechend können wir die Reichweite und Grenzen von Verhandlungsergebnissen einschätzen, um das optimale Ergebnis für Sie zu erreichen.

Wollen Sie Ihren Geschäftsbetrieb verlegen, so zeigen wir Ihnen die Risiken und die Möglichkeiten einer (vorzeitigen) Beendigung Ihres Mietvertrages auf.

MEK berät Sie außerdem bei allen rechtlichen Fragen der Abwicklung des Mietverhältnisses, der Geltendmachung von Mängelrechten, Streitigkeiten bezüglich der Betriebskostenabrechnung, der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen und der Verwertung von Sicherheiten durch den Vermieter.

Aufgrund der zumeist lang andauernden Vertragsbindung zwischen Vermieter und Mieter versuchen wir nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Wenn erforderlich vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen vor den Gerichten.

leistungen

Gestaltung / Verhandlung von Miet- / Pachtverträgen

Anpassung und Optimierung von Miet- /Pachtverträgen im Rahmen von Nachträgen

Beratung zu rechtlichen Fragen des Mietrechts, insbesondere

  • Mietanpassungen und Mietminderung
  • Wahrung der gesetzlichen Schriftform
  • Umgang mit Sicherheitsleistungen / Vermieterpfandrecht
  • geplante Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters
  • Durchsetzung von Mängelrechten (Mietminderung, Ersatzvornahme, Schadensersatz)
  • Folgen bei unwirksamen Klauseln zur Instandhaltung / Instandsetzung, Schönheitsreparaturen
  • Wirksamkeit von Nebenkostenabrechnungen
  • Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses
  • Insolvenz des Vermieters

Gestaltung von Kündigungsschreiben und Aufhebungsvereinbarungen

Begleitung bei Übergabe- und Abnahmeterminen

Prozessführung und Zwangsvollstreckung

Schulungen zu Themen des Mietrechts

MEK | Leistungen
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